Allgemeines zum Übersetzen von Patenten
 
Da wir auf 20-jährige Erfahrung zurückblicken können, wissen wir Bescheid, wie ein Patent sowohl inhaltlich als auch formatiert auszusehen hat. Unsere Patentübersetzer sind daher bestens vertraut im Umgang mit:
 

l    patentspezifischer Fachsprache
l    inhaltlichem Aufbau von Patentschriften
l    Vokabular der jeweiligen Patentklasse

l    Formatierung von Patentschriften
 
 
Unsere Leistungen
 
Übersetzung von Patenten usw. sowohl zur Anmeldung in Patentämtern weltweit als auch nur zur Information:
 
l    Europäische Patente, Gebrauchsmuster,Warenverzeichnisse usw.

l    PCT-Patente
l    US-Patente

l    Japanische Patente

l    Patentzeichnungen
l    Korrespondenz

l    Fachliteratur
 
 
Layout der Patente
 
Das Layout der Patentübersetzungen gestalten wir je nach Land und Kundenwunsch. 
 
Für Europa beispielsweise halten wir uns beim Layout der Patent-Übersetzungen exakt an die Richtlinien des Europäischen Patentamts. So ist keine weitere Bearbeitung Ihrerseits nötig, und Sie erleben beim Einreichen Ihrer Patentanmeldung keine unliebsamen Überraschungen.
 
l    Übersetzung der Ansprüche zur Erfüllung der Erfordernisse nach Regel    
      51(6) EPÜ
l    Übersetzung der Beschreibung
l    Übersetzung der Zusammenfassung (PCT-Anmeldungen)
l    Beschriftung der Zeichnungen
l    Einhaltung der formalen Erfordernisse: 1,5-zeilig und                           
      12-Punkt-Schriftgröße; Text, wie er in der Mitteilung nach Regel 51(4) 
      EPÜ enthalten ist
l    Fertige Zusammenstellung von Beschreibung, Ansprüchen und 
      Zeichnungen zur Einreichung
 
 
Beglaubigung der Patentübersetzung
 
Sollte vom nationalen Gesetzgeber eine Beglaubigung der Übersetzung Ihrer Patentanmeldung gefordert werden, können wir ein so genanntes Translator's Certificate jederzeit leisten.