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| Allgemeines zum Übersetzen von Patenten |
| Da wir auf 20-jährige Erfahrung zurückblicken können, wissen wir Bescheid, wie ein Patent sowohl inhaltlich als auch formatiert auszusehen hat. Unsere Patentübersetzer sind daher bestens vertraut im Umgang mit: |
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patentspezifischer Fachsprache |
| Unsere Leistungen |
| Übersetzung von Patenten usw. sowohl zur Anmeldung in Patentämtern weltweit als auch nur zur Information: |
| l Europäische Patente, Gebrauchsmuster,Warenverzeichnisse usw. |
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PCT-Patente l
Patentzeichnungen |
| Layout der Patente |
| Das Layout der Patentübersetzungen gestalten wir je nach Land und Kundenwunsch. |
| Für Europa beispielsweise halten wir uns beim Layout der Patent-Übersetzungen exakt an die Richtlinien des Europäischen Patentamts. So ist keine weitere Bearbeitung Ihrerseits nötig, und Sie erleben beim Einreichen Ihrer Patentanmeldung keine unliebsamen Überraschungen. |
| l Übersetzung der Ansprüche zur Erfüllung der Erfordernisse nach Regel |
| 51(6) EPÜ |
| l Übersetzung der Beschreibung |
| l Übersetzung der Zusammenfassung (PCT-Anmeldungen) |
| l Beschriftung der Zeichnungen |
| l Einhaltung der formalen Erfordernisse: 1,5-zeilig und |
| 12-Punkt-Schriftgröße; Text, wie er in der Mitteilung nach Regel 51(4) |
| EPÜ enthalten ist |
| l Fertige Zusammenstellung von Beschreibung, Ansprüchen und |
| Zeichnungen zur Einreichung |
| Beglaubigung der Patentübersetzung |
| Sollte vom nationalen Gesetzgeber eine Beglaubigung der Übersetzung Ihrer Patentanmeldung gefordert werden, können wir ein so genanntes Translator's Certificate jederzeit leisten. |
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